Zur Tierschutzwidrigkeit der Fuchsjagd
Die Fuchsjagd lässt sich heutzutage überhaupt nicht mehr rechtfertigen. Im Gegenteil, ihre Tierschutzwidrigkeit lässt sich besonders deutlich belegen, denn sie ist sinnlos und häufig auch besonders grausam.
Dies fängt damit an, dass es keinen vernünftigen Grund für die Bejagung von Füchsen gibt. Seit vielen Jahren ist durch zahlreiche Studien nachgewiesen, dass die Fuchspopulation mit jagdlichen Mitteln überhaupt nicht reduziert werden kann. Jagd setzt die natürlichen innerartlichen Regulationsmechanismen außer Kraft und kurbelt dadurch die Vermehrung an.
Ebenso ist belegt, dass der Rückgang von Bodenbrütern oder gar ein Verlust der Artenvielfalt nicht der Anzahl an Füchsen geschuldet ist, sondern dem anhaltenden Flächenverbrauch durch den Menschen sowie in der Intensivierung der Flächennutzung durch die Landwirtschaft. Auch trägt die Jagd auf den Rotfuchs in der Regel - selbst bei begleitenden ökologischen Maßnahmen - nicht dazu bei, verbliebene Restbestände z.B. von Rebhühnern zu stabilisieren. Eine umfassende Analyse der britischen Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, das in der weit überwiegenden Zahl der Fälle die Fuchsjagd keine positiven Auswirkungen auf die Bestände der Beutepopulation hatte. In einigen Untersuchungen konnten sogar negative Folgen festgestellt werden. Um bedrohten Arten zu helfen, ist vielmehr ein Umdenken in Sachen Flächennutzung und Landwirtschaft vonnöten. Der Fuchs ist hier lediglich ein Sündenbock für eine überkommene Jagd- und Agrarpolitik.
Jäger behaupten zudem immer wieder, Füchse müssten bejagt werden, um Krankheiten wie Tollwut und Fuchsbandwurm einzudämmen. Tatsächlich ist Deutschland aber schon seit 2008 tollwutfrei – durch den großflächigen Abwurf von Impfködern aus Flugzeugen, insbesondere in den 1990er Jahren. Studien zeigen außerdem, dass der Fuchsbandwurm sich in stark bejagten Fuchspopulationen schneller ausbreitet und dort zudem mehr Füchse von Bandwürmern befallen werden. Die Fuchsjagd erhöht das Risiko für den Menschen also sogar, sich mit dem Bandwurm zu infizieren!
Aber auch die Art der Bejagung ist vielfach besonders grausam und perfide. Dies gilt allen voran für die Baujagd, bei der die Füchse von sogenannten Bauhunden aus ihren unterirdischen Behausungen getrieben werden, damit sie anschließend von Jägern erlegt werden können. Häufig werden dabei auch noch die Regeln des Elterntierschutzes ausgehebelt, indem zunächst die Welpen getötet werden und im Anschluss die erwachsenen Füchse, die dann keine Eltern mehr sind.
Um für einen solchen Einsatz geeignet zu sein, werden die Hunde zuvor in sog. Schliefanlagen, einem unterirdischen Röhrensystem (also einem künstlichen Fuchsbau) mit Ein- und Ausgang ausgebildet. Dazu wird ein Fuchs in die Anlage verbracht und soll dort von den Hunden aufgespürt und aus dem Bau getrieben werden. Für den Fuchs bedeutet dies einen enormen Stress.
Eine weitere bedeutsame und gleichsam grausame Jagdmethode bei der Fuchsjagd ist die Fallenjagd. Ganz abgesehen davon, dass bei praktisch keiner Falle ein selektiver Fang gewährleistet werden kann, töten Totschlagfallen nicht immer schnell und wirksam und auch Lebendfallen können das Tier verletzen und bedeuten in aller Regel zumindest einen enormen Stress für das Tier.
Weitere Informationen:
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Erläuterungen, Quellenangaben, Literaturhinweise (Aktionsbündnis Fuchs)
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Für Nicht-Juristen: Warum es für die Fuchsjagd keinen vernünftigen Grund gibt
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Rechtliche Stellungnahme zur Fuchsjagd (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, DJGT)
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Stellungnahme zur tierschutzrechtlichen Unzulässigkeit von Schliefanlagen (DJGT)
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